bikes-fun-holiday.de
1. Allgemeines
Über die Internetseite www.bikes-fun-holiday.de wird eine Möglichkeit angeboten, für begrenzte Zeit ein schwimmendes Ferienhaus, eine attraktive Ferienwohnung und Fahrräder zu mieten.
Der Betreiber der Internetseite ist gemäß Impressum: Herr Raik Vollmann, Neue Siedlung 5 in 06542 Allstedt. Die elektronischen Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum angegeben. Die Internetseite wird gemäß der Datenschutzrichtlinie betrieben und benutzt.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fahrrädern, Ferienwohnungen und des Hausbootes zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Vermieters.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietobjekte sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.
Für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen gelten die hiesigen Vertragsbedingungen für das jeweilige Mietobjekt, die Hafenordnung, Nutzungsordnung des Geiseltalsees sowie alle weiteren auf der Internetseite genannten Bedingungen und Regelungen.
3. Buchung und Buchungsbestätigung
4. Zahlungsbedingungen
Für die auf der Internetseite aufgeführten Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Reservierung dargestellten Preise. Die gezeigten Preise sind Endverbraucherpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Gesamtpreis der Ferienwohnungen und des Hausbootes setzt sich wie folgt zusammen:
- Übernachtungspreis
- Pauschale (enthält u.a. die Innenreinigung sowie Bettwäsche und Handtüchern)
- Verbrauchskosten für Wasser / Abwasser und Strom
Der Mieter leistet eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme. Diese ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung (Buchung und Buchungsbestätigung) mittels Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen zu tätigen. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Gesamtsumme mit Rechnungserhalt fällig.
Sämtliche Buchungen, ausgenommen hiervon ist der Fahrradverleih, sind als Banküberweisungen zu tätigen. Eine Barzahlung vor Ort, sowie Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
Der Mieter erhält die Schlüssel zur gebuchten Ferienwohnung bzw. die Schlüssel und den Transponder zum gebuchten Hausboot.
Diese sind am Abreisetag dem Vermieter auszuhändigen. Sollten durch den Mieter oder die mitreisenden Personen zu verantwortende Schäden festgestellt werden, ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Preise können sich jederzeit ändern, daher gelten ausschließlich die Preise bei Vertragsabschluss.
5. Nutzung der Mietobjekte
Die maximale Belegung der Ferienwohnungen sowie des Hausbootes ist auf 4 Personen begrenzt. Die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können eine fristlose Kündigung durch den Vermieter sowie zusätzliche Nutzungsentgelte für die überzähligen Personen und Schadenersatzforderungen für erhöhte Abnutzung zur Folge haben.
Das Mitbringen von Haustieren ist in unseren Ferienwohnungen und den Hausbooten untersagt. Zuwiderhandlungen können eine fristlose Kündigung durch den Vermieter sowie zusätzliche Reinigungskosten zur Folge haben.
Rauchen (aller Art) ist in den Ferienwohnungen sowie dem Hausboot untersagt. Zuwiderhandlungen können zusätzliche Reinigungskosten zur Folge haben.
Die Mieter der Fährräder haben die Fahrzeuge sorgfältig und im Rahmen der üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Untersagt sind insbesondere:
- das Fahren durch Sand und durch das Seewasser
- das Fahren mit zwei Personen (ausgenommen Fahrräder mit Kindersitzen)
- die Gebrauchsüberlassung an andere als die im Mietvertrag ausgewiesenen Personen
- selbstständige Vornahme von technischen Änderungen und Manipulationen an den Fahrzeugen
- das Fahren unter Alkoholeinfluss.
Eine Zuwiderhandlung führt zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur Zahlung der notwendigen Reparaturkosten.
Die Servicemitarbeiter des Hafenkontors sind berechtigt im Namen des Eigentümers Weisungen und Auskünfte zu erteilen und im Notfall Zutritt zum Hausboot oder zur Ferienwohnung zu verlangen. Während des Aufenthaltes sind die Servicemitarbeiter des Hafenkontors ebenfalls die Ansprechpartner für Fragen rund um die Vermietung und das Hausboot.
6. An- und Abreise
Dem Mieter steht die Ferienwohnung oder das Hausboot am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Mietobjekte bis 10:00 Uhr zu räumen.
Die Übergabe und Übernahme des Hausbootes oder der Ferienwohnung findet vom durch die Eigentümer dafür beauftragten Hafenkontor der Marina Mücheln statt. Bei An- und Abreisen außerhalb der oben benannten Zeiten und/oder außerhalb der Öffnungszeiten des Hafenkontors erfolgt die Abstimmung durch den Mieter direkt mit dem Hafenkontor (z.B. per Telefon). Die Kontaktmöglichkeiten sind …
Fahrräder können am Anmiettag ab 9:00 Uhr abgeholt werden und sind am letzten Tag der Mietdauer bis spätestens 15:00 Uhr zurückzugeben.
Bei Anreise wird eine allgemeine Einweisung sowie eine gemeinsame Begehung z.B. zur Verwendung der Transponder und zur Bedienung technischer Geräte auf dem Hausboot oder der Ferienwohnung durchgeführt.
Vor der Abreise wird eine Übernahme des Hausbootes oder der Ferienwohnung durch das Hafenkontor durchgeführt.
Sämtliche Mietobjekte werden dem Mieter in einem ordentlichen, technisch einwandfreien und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bei Übergabe festgestellt werden, sind diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für Mängel, die während der Nutzungsdauer auftreten.
Insbesondere hat der Mieter folgende Leistungen vor Abreise selbst zu erbringen:
Mit dem Verlassen der Mietobjekte ist insbesondere darauf zu achten, dass die elektrischen Geräte und Einrichtungen ausgeschaltet sind. Dazu gehören außer den Küchengeräten und dem TV auch die Klimageräte sowie Beleuchtungen (insbesondere auch Außenbeleuchtungen) Die Innentüren bleiben geöffnet und gesichert, alle Außentüren sind abzuschließen.
7. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
8. Vertragsabschluss
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung auf der Internetseite. Diese Beschreibung stellt jedoch kein verbindliches Angebot auf Vermietung dar.
Der (Haupt)Mieter muss sich mit erforderlichen persönlichen Daten identifizieren. Er ist Vertragspartner im Vermietungsvertrag.
Der Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung einer Anzahlung gemäß Festlegung in den Zahlungsbedingungen. Mit dem termingerechten Eingang der ausgewiesenen Anzahlung oder mit der Zahlung des Gesamtpreises ist der Mietvertrag geschlossen.
Etwaige gewünschte Zusatzleistungen oder Vermittlungen gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang.
Die Vermietungsverträge sind Verträge zur Erbringung von “Dienstleistungen im Bereich Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ und „mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum“.
Änderungen und Abweichungen vom beschriebenen Inhalt einzelner Leistungen nach Abschluss des Vertrages sind zulässig, wenn diese nicht erheblich sind, somit den Gesamtumfang nicht beeinträchtigen oder durch den Vermieter nicht zu verantworten sind. Der Mieter wird unverzüglich nach der Kenntniserlangung des Vermieters davon informiert.
9. Haftung und Schäden
Der Mieter haftet für alle von ihm am Vermietungsobjekt insgesamt verursachten Schäden. Die Haftung des Mieters erstreckt sich ebenso auf solche Schäden, die von Besuchern und/oder begleitenden Personen verursacht wurden. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Für Folgeschäden, welche durch nicht rechtzeitig erbrachte Anzeige entstehen, ist dem Mieter ebenfalls ersatzpflichtig.
Außer Vermögensschäden des Vermieters zählen dazu unter anderem auch Umweltschäden aller Art, die der Mieter zu vertreten hat. Ferner haftet er persönlich im Falle des Schlüsselverlustes (einschließlich Transponder) und trägt sämtliche Kosten des Austausches des Schlosses bzw. der Schließanlage.
Die Mietfahrräder sind entsprechend zu verschließen, bzw. soweit dies aus technischen Gründen ausscheidet, sicher zu verwahren. Nachts muss das Fahrrad (sofern möglich) in einem gesicherten Raum abgestellt und verschlossen werden.
Gemäß den Vertragsbedingungen für die Vermietung ist die Haftung des Vermieters für allgemeine Schäden regelmäßig auf die Höhe der Gesamtkosten begrenzt.
Ein Einwand des Mitverschuldens ist zugelassen.
10. Höhere Gewalt
Sollte durch höhere Gewalt oder beispielsweise extreme Wetterlage der Zugang zum Hausboot nicht möglich sein, können keine Gewährleistungsansprüche durch den Gast gestellt werden. In angemessenem und möglichem Rahmen kann eine Ersatzunterkunft vor Ort angeboten werden.
Können die Mietobjekte aufgrund behördlicher Anordnungen nicht zur Verfügung gestellt werden, ist eine Verschiebung des Buchungszeitraumes anzubieten. Ist keine zumutbare Verschiebung möglich, ist keine Miete zu entrichten. Etwaige Anzahlungen werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
11. Salvatorische Klausel
Diese Klausel gilt für sämtliche in den AGB genannten weiteren Festlegungen und Bestimmungen, auch wenn diese Klausel dort nicht nochmals ausdrücklich genannt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder das Regelwerk insgesamt nicht berührt.
Stand: 01.06.2021